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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02   

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https://dejure.org/2003,15897
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02 (https://dejure.org/2003,15897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2003 - L 16 KR 109/02 (https://dejure.org/2003,15897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - L 16 KR 109/02 (https://dejure.org/2003,15897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für medizinische Behandlung durch Krankenversicherung; Prüfung der Einstandspflicht vor Behandlungsbeginn; Akupunktur und Behandlung mittels Rezepturarzneimittel; Abrechnung neuer Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Es ist schon zweifelhaft, ob die Klage zulässig ist, da der geltend gemachte Erstattungsanspruch nicht beziffert worden ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37, 41; BSG, Urt. vom 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R -).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Da der Bundesausschuss keine Empfehlung zu Gunsten dieser Therapie abgegeben hat, darf sie von der Krankenkasse als Sachleistung nicht gewährt werden, was zugleich einen Freistellungs- oder Kostenerstattungsanspruch für den Fall ausschließt, dass sich der Versicherte die Behandlung selbst beschafft (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S. 62 m.w.N.).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Dieser Erlaubnisvorbehalt erfasst auch neuartige Arzneitherapien unabhängig davon, ob es sich um Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel, die anders als erstere keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, handelt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; § 135 Nr. 14).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Der Nachweis der Wirksamkeit neuer Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden ist grundsätzlich dadurch zu führen, dass in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen aufgrund wissenschaftlich einwandfrei geführter Statistiken ausreichende Behandlungserfolge belegt werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; § 109 Nr. 5).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Es ist schon zweifelhaft, ob die Klage zulässig ist, da der geltend gemachte Erstattungsanspruch nicht beziffert worden ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37, 41; BSG, Urt. vom 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R -).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 16 KR 109/02
    Es fehlen nämlich ausreichende wissenschaftliche Nachweise bezüglich der Wirksamkeit dieser Therapie, so dass auch kein Anlass für den Bundesausschuss bestand, sich mit der Behandlungsmethode zu befassen, wobei auf den Zeitpunkt der Behandlung und nicht auf zukünftige Erkenntnisse abzustellen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 12).
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